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Faire Gehaltspolitik

Das IÖW orientiert sich bei der Vergütung seiner Mitarbeiter*innen am öffentlichen Dienst. Damit sind die Gehälter vergleichbar mit denen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gezahlt werden. Konkret richten wir die Höhe der Gehälter in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Beschäftigten des Bundes. Die Eingruppierung von Mitarbeiter*innen in die Entgeltgruppen erfolgt auf der Basis von Qualifikation, Berufserfahrung und Funktion. Mit zunehmender Erfahrung und Institutszugehörigkeit steigt das Gehalt an, dabei sind die Entgeltstufen des TVöD maßgeblicher Orientierungsrahmen. Boni oder andere leistungsbezogene Zulagen sieht das Gehaltsmodell des Instituts nicht vor, da sie in Teams langfristig mehr Motivation nehmen als hereintragen.
An unserem Institut sind freiwillige und Pflichtpraktikant*innen beschäftigt. Freiwillige Praktikant*innen können im Rahmen ihres Studiums ein maximal dreimonatiges Praktikum absolvieren und erhalten dafür, wie auch unsere Pflichtpraktikant*innen, eine Aufwandsentschädigung von 538 Euro im Monat und einen nachhaltigen Sachbezugsgutschein im Wert von 50 Euro (Stand Januar 2024; vorher: 520 €). Absolvent*innen nehmen wir nur in begründeten Ausnahmen, die von den Bewerber*innen geltend gemacht werden, als Praktikant*innen auf. Studentische Mitarbeiter*innen verdienen seit Januar 2024 insgesamt 15,00 Euro je Stunde (13,95 Euro plus 1,05 Euro anteilige Jahressonderzahlung) (vorher: 13,00 € und eine jährliche Einmalzahlung, zusammen 13,98 Euro je Stunde). Sie arbeiten neben ihrem Studium maximal 20 Stunden in der Woche am IÖW.

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