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Eine Frage des Prinzips: IÖW-Studie beleuchtet Verhältnis von Innovation und Vorsorge

Das „Innovationsprinzip“, von der Industrie ausgedacht, hat es als Begründung bis in den Novellierungsentwurf des Gentechnikgesetzes geschafft und findet sich im aktuellen politischen Diskurs wieder. Als Diskussionsbeitrag über die Zukunft der Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung heute die Studie „Aktuelle Diskussion um die Einführung eines Innovationsprinzips und das Verhältnis zum Vorsorgeprinzip“ vorgestellt, die es im Auftrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) erstellt hat. IÖW-Forschungsfeldleiter Ulrich Petschow und Arnim von Gleich, Universität Bremen, präsentierten ihre Analyse beim politischen Mittagsgespräch des NABU „Innovationen beschleunigen – Umwelt- und Sozialstandards abbauen?“.

Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, was hinter den Forderungen nach mehr Innovation steckt und macht den „Innovationscheck“: Sie untersucht das Verhältnis des von Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern geforderten Innovationsprinzips zum geltenden Vorsorgeprinzip, beleuchtet Chancen und Risiken und stellt die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen neuer Technologien.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Rolle des „Innovationsprinzips“ auf drei Arten ausgelegt werden kann: Erstens, dass damit das Vorsorgeprinzip ausgehebelt werden soll, dass es zweitens neben weiteren Erwägungsgründen gleichrangig zum Vorsorgeprinzip steht und sich aufgrund fehlender Kriterien damit nichts an der bisherigen Richtung ändert, oder dass drittens im Sinne der sogenannten „Better Regulation“ eine methodisch fundierte Abwägung von Besorgnisgründen und Nutzenversprechung stattfindet.

Vorsorgeprinzip nicht aushöhlen

„Wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung kann uns gute Gründe für die Beurteilung von Chancen und Risiken geben. Ob neue Technologien jedoch dem Gemeinwohl dienen und vermögen, zur Lösung der Welternährung beizutragen, darf nicht der Wirtschaft allein überlassen bleiben. Das ist eine Entscheidung, die Politik und Gesellschaft gemeinsam treffen sollten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Vorsorgeprinzip dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Hier stellt sich die Frage, was einen Nutzen definiert und für wen sich neue Technologien dann als Nutzen darstellen. Das Beispiel des bislang umstrittenen „Genome Editings“ und des „Gene Drives“ macht dies deutlich: Wissenschaft und Unternehmen verfolgen diese Ansätze mit dem Nutzenversprechen bei der effektiven Bekämpfung von Malaria, aber auch für den Naturschutz zur Bekämpfung invasiver Arten sowie bei der Züchtung von Pflanzen mit erwünschten Eigenschaften. Demgegenüber stehen die Risiken und Besorgnisgründe, dass hier mit einer hohen Eingriffstiefe und weitreichenden, kaum zurückholbaren Konsequenzen Veränderungen in Ökosystemen eintreten können.

Empfehlung: Ansatz der „Better Regulation“ sollte verfolgt werden

„Die Diskussion um ein Innovationsprinzip sollte dazu genutzt werden, dass der Ansatz einer ‚Better Regulation‘ verfolgt wird. Auch ist es wichtig, dass die Abwägungsprozesse, also die Besorgnisgründe und die Nutzenversprechen, methodisch besser fundiert werden und dass bereits in frühen Phasen der Innovation Öffnungs- und Diskursprozesse stattfinden. Ein Fokus muss auf Transparenz, Partizipation und Dialog gelegt werden“, fasst Studienautor Ulrich Petschow vom IÖW die Empfehlung zusammen.

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Weitere Informationen zur Studie:

Arnim von Gleich, Ulrich Petschow (2017): Aktuelle Diskussion um die Einführung eines Innovationsprinzips und das Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, Kurzstudie, Berlin

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