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Energiewende braucht Aufwind: Windräder sollen Kommunen und Bürgern finanziell nutzen

Bei Windparks im ländlichen Raum sollen die umliegenden Kommunen stärker finanziell teilhaben. (Bildquelle: Pixabay)

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland hat in den letzten Jahren eine Flaute erlebt. Akzeptanzprobleme bei Anrainer-Kommunen und Einschränkungen von Bürgerenergieprojekten haben zu einem starken Rückgang beim Ausbau von Windenergieanlagen geführt. Um der Windenergie als zentralem Bestandteil der Energiewende in Deutschland neuen Aufwind zu geben, kommen nun neue finanzielle kommunale Beteiligungsinstrumente ins Gespräch. So sollen Anlagenbetreiber über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden, je Kilowattstunde erzeugter Strommenge 0,1 Cent an Standort- und Nachbarkommunen des Windrades zu zahlen. Den Vorschlag, der vom Bundeswirtschaftsministerium in einen Gesetzgebungsprozess aufgenommen wurde, haben das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität erarbeitet.
„Kommunen und Bürgerinnen und Bürger an den Umsätzen und Gewinnen von Windenergieanlagen vor Ort zu beteiligen, ist ein wichtiger Faktor um Akzeptanz zu stärken – das bestätigt eine Vielzahl aktueller Forschungsarbeiten“, erläutert Studienautor Steven Salecki vom IÖW. „Wir schlagen vor, dass alle Kommunen innerhalb eines definierten Umkreises, der etwa dem 15-fachen der Anlagenhöhe entspricht, finanziell beteiligt werden. Pro Windrad ergeben sich so jährlich circa 10.000 Euro, die sicher an die Kommune fließen.“

Windpark mit fünf Windrädern: Bis zu 100.000 Euro für Anrainerkommune

Neben der kommunalen Beteiligung empfehlen die Energieexperten, dass die Anlagenbetreiber privaten Haushalten im Umkreis des Windrads einen vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten. Ist dieser etwa 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif, kann ein Vierpersonenhaushalt so pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Wird vor Ort kein vergünstigter Stromtarif angeboten, so soll die Zahlung an die Kommune auf zwei Euro pro Megawattstunde erhöht werden, also ca. 20.000 Euro pro Windrad und Jahr. Bei einem Windpark von fünf Anlagen erhielte eine Anrainerkommune somit bis zu 100.000 Euro. „Wir gehen davon aus, dass damit ein starker Anreiz geschaffen wird, dass sich Kommunen wieder für die Ansiedelung von Windenergie interessieren, sich aktiv in die Regionalplanung einbringen und die Errichtung von Windanlagen durch lokale Akteure unterstützen“, erläutert IÖW-Energieexperte Bernd Hirschl die Erwartungen an die finanziellen Anreize.
Basis für die Empfehlung der Forscher an das Bundeswirtschaftsministerium war eine umfangreiche Bewertung verschiedener Instrumente, die das Ziel verfolgen, über eine finanzielle Beteiligung von Kommunen die Akzeptanz für den Windenergieausbau an Land zu erhöhen.


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Redaktionelle Informationen:

Download Kurzpapier (PDF): Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen – Kurzpapier mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen

Mehr Informationen zu dem Forschungsprojekt

Fachliche Ansprechperson:
Dr. Steven Salecki
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Telefon: +49–30–884 594-0
E-Mail: steven.salecki(at)ioew.de

Pressekontakt:
Richard Harnisch
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Telefon: +49–30–884 594-16
E-Mail: richard.harnisch(at)ioew.de

 

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