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Energy Sharing besser umsetzen: Impulspapier gibt Empfehlungen

Die Infografik „Energy Sharing: Praxistipps für Pioniere“ beantwortet die Frage, wie die Umsetzung von Energy Sharing bereits heute gelingen kann. Dabei geht es darum, dass eine Bürgerenergiegenossenschaft oder Kommune selbst erzeugten Strom vor Ort an Haushalte oder Liegenschaften verteilt. Eine Abbildung zeigt vier miteinander verbundene Häuser: Die beiden oberen Häuser verfügen über Solaranlagen und werden zusätzlich von Windkraftanlagen umgeben. Die beiden unteren Häuser besitzen keine Solaranlagen. Die Darstellung verdeutlicht das Prinzip, lokal erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb einer Community zu teilen.   Dann werden 3 Praxistipps für die Umsetzung genannt:  Erstens ein frühzeitiger Dialog mit dem Verteilnetzbetreiber, einschließlich der Vorbereitung aller erforderlichen Informationen zur Netzanmeldung.  Zweitens die Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die bei energiewirtschaftlichen Prozessen und der Kommunikation mit dem Verteilnetzbetreiber unterstützen können.  Drittens die Beschränkung auf einen Messstellenbetreiber, der bei allen Beteiligten geeignete Smart Meter installiert.   Abschließend weist die Infografik darauf hin, dass bessere rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen die Umsetzung von Energy Sharing erleichtern würden. Dafür hat das Projekt Forum Enshare ein Impulspapier mit zehn Empfehlungen an Energiepolitik, Bundesnetzagentur, Verteilnetzbetreiber und weitere Akteure formuliert.   Die Infografik wurde 2026 vom IÖW im Forum EnShare erstellt, einem Projekt vom Future Energy Lab der dena.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen kann Energy Sharing nur mit erhöhtem Abspracheaufwand umgesetzt werden. Grafik: IÖW im Projekt Forum EnShare, 2026

Seit Juni 2026 ist in Deutschland Energy Sharing formal möglich, doch noch scheitert die Umsetzung an Fragen zu Netzzugang, Bilanzierung und Abrechnung. Im Projekt Forum EnShare vom Future Energy Lab der dena – Deutsche Energie-Agentur, wissenschaftlich begleitet vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), diskutierten Expert*innen über Lösungen, um Energy Sharing effizient umsetzen zu können. In einem Impulspapier zeigen sie etwa, welche Vorgaben von der Bundesnetzagentur fehlen und wie Verteilnetzbetreiber auf Anfragen zu Energy Sharing reagieren sollten. 

„Das Interesse an Energy Sharing ist groß. Viele Energiegenossenschaften, Prosumer*innen und Kommunen wollen selbstproduzierten Strom innerhalb ihres Verteilnetzgebietes mit anderen Abnehmern teilen“, sagt Stromwende-Forscherin Dr. Astrid Aretz vom IÖW. „Bisher konnten allerdings noch keine Projekte realisiert werden – und das liegt vor allem an unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Vorgaben und an Verzögerungen bei der Digitalisierung.“ 

Wer dennoch mit einem Pilotprojekt vorangehen möchte, sollte sich frühzeitig an den örtlichen Verteilnetzbetreiber wenden und einen Energy-Sharing-Dienstleister einbinden, empfiehlt Aretz.

Was jetzt wichtig ist

Im Dialog mit Verteilnetzbetreibern, Start-ups sowie Verbänden aus Energiewirtschaft, Bürgerenergie und Verbraucherschutz sind zehn Empfehlungen entstanden. Die größten Hebel sehen die Expert*innen hier:

  • In der Branche gibt es derzeit widersprüchliche Aussagen über die Rolle der Verteilnetzbetreiber in Deutschland, doch ihr gesetzlicher Auftrag ist eigentlich klar: Sie müssen die nötigen technischen und prozessualen Voraussetzungen schaffen, damit Energy-Sharing-Projekte einen Netzzugang erhalten. Ein erster Schritt sollte sein, konstruktiv auf Anfragen interessierter Kund*innen zu reagieren. 
     
  • Um die Verteilnetzbetreiber bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, braucht es klare Standards und Strukturen von Bundesnetzagentur und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), etwa einen verbindlichen Zeitplan für die geplante bundesweite Internetplattform der Verteilnetzbetreiber. 
     
  • Blaupausen für die fehlenden Standards zu Bilanzierung und Abrechnung gibt es bei bestehenden Anwendungsfällen wie der E-Mobilität oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Beispiel: Virtuelle Bilanzierungsgebiete kennt man von Ladesäulen für E-Autos. Ähnlich könnte der Strom, der innerhalb der Energy-Sharing-Community erzeugt und verbraucht wird, in einem geschlossenen System von einem Dienstleister abgerechnet werden. 
     
  • Smart Meter sind für die Umsetzung von Energy Sharing zwingend erforderlich. Der Gesetzgeber kann helfen, sie günstiger und schneller verfügbar zu machen, indem Energy Sharing zum Pflichteinbaufall nach Messstellenbetriebsgesetz wird. 
     
  • Nicht zuletzt sollte ein geeigneter Akteur auf Bundesebene Zugang zu Musterverträgen und Informationen ermöglichen. Einheitliche Vorlagen können auch Rechtsunsicherheiten und Beratungskosten reduzieren. Darüber hinaus kann die zentrale Bereitstellung von Informationen und Best Practices die praktische Umsetzung unterstützen.

Chance für die Energiewende

„Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten für die Teilhabe an der Energiewende vor Ort,“ sagt Lisa Strippchen, Seniorexpertin Stromerzeugung bei der dena. „Für den Erfolg des Modells ist jetzt essenziell, dass die Umsetzung in der Praxis für Bürgerinnen und Bürger effizient und einfach möglich wird. Dazu gehört beispielsweise der diskriminierungsfreie Netzzugang und ein standardisiertes Kommunikationsverfahren mit den Verteilnetzbetreibern.“ 

Auf der Website des Future Energy Labs gibt es neben dem Empfehlungspapier auch ein FAQ zum Thema Energy Sharing. 

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