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Fachgespräch: IÖW plädiert für größeren Geltungsbereich der CSR-Richtlinie

Esther Hoffmann: "Lücken im Referentenentwurf zur CSR-Richtlinie füllen"

Auf dem Fachgespräch „Umsetzung der CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeit von Unternehmen sichtbar machen“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 24. Juni 2016 in Berlin plädierte IÖW-Unternehmensexpertin Dr. Esther Hoffmann dafür, den Geltungsbereich der Richtlinie, die erstmals eine Berichtspflicht über nicht-finanzielle Indikatoren einführt, auszudehnen. „Die Richtlinie ist bislang auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt. Dies sollte auch auf andere Unternehmen ausgedehnt werden“, so Hoffmann, die sich seit über zehn Jahren im Ranking der Nachhaltigkeitsberichte von IÖW und future mit unternehmerischer Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigt. Weiter hob Hoffmann hervor, dass es gut sei, dass der Referentenentwurf Unternehmen die Möglichkeit lässt, nicht-finanzielle Indikatoren unabhängig vom Lagebericht in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen, weil sie dort transparenter und offener auch über Schwachstellen und Misserfolge berichten könnten.

Referentenentwurf sollte geschärft werden

Allerdings habe der Entwurf auch Lücken, so Hoffmann: „Bei den Themen, die Unternehmen behandeln müssen, fehlen Ressourcenschutz und die Stakeholdereinbindung. Auch empfehlen wir die Ansätze, die Unternehmen beschreiben sollen, um Werte und Bekenntnisse, Managementansätze, Programme und Strukturen zu ergänzen.“
An dem Fachgespräch unter Leitung von Renate Künast nahmen rund 50 Personen aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften teil. Auch andere Teilnehmer/innen forderten eine Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Unternehmen ab 500 Mitarbeitende, manche sprachen sich sogar für die Schwelle von 250 Mitarbeitenden aus. Viele teilten die Meinung, dass der Referentenentwurf insgesamt zu schwach sei, nationale Spielräume nicht ausnutze und daher geschärft werden sollte. Auch müsse insbesondere die Bedeutung der Lieferkette für nachhaltiges Wirtschaften hervorgehoben werden. Der Entwurf solle weiterhin stärker auf bestehende Standards und Guidelines verweisen, etwa die Global Reporting Initiative, die Gemeinwohlökonomie, ILO-Kernarbeitsnormen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder EMAS.

Externe Prüfung und Sanktionen

Was Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten schreiben, wird bislang nicht systematisch geprüft. Anders als bei der finanziellen Berichterstattung, ist dies nicht geregelt. Daher wurde gefordert, eine externe inhaltliche Prüfung verpflichtend zu machen und dadurch die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt aufzuwerten. Sollten dann Verstöße gegen veröffentlichte Fakten bekannt oder unwahre Berichterstattung festgestellt werden, müsse es hierfür auch Sanktionsmöglichkeiten geben. Bislang gibt es diese nicht.

In ihrem Fazit betonte Renate Künast, dass Unternehmen ihrer Verantwortung bei der Erreichung globaler Klimaziele und der Sustainable Development Goals gerecht werden müssen. Sie wies darauf hin, dass Unternehmen das nicht-finanzielle Reporting als Wettbewerbschance sehen sollten.

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Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de/termin/umsetzung-der-csr-richtline-nachhaltigkeit-von-unternehmen-sichtbar-machen.html

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