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Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung

Worauf sollte die öffentliche Verwaltung beim Kauf von Arbeitskleidung, Nutzfahrzeugen, Notebooks und Co. achten? Vergabe- und Bedarfsstellen müssen die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) umsetzen. Weil dies auf den ersten Blick herausfordernd wirken kann, hat das Umweltbundesamt zusammen mit dem Öko-Institut und dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) eine Arbeitshilfe erstellt. Neben den rechtlichen Grundlagen und Kriterien enthält sie auch Beispiele für zehn Produktgruppen, darunter Rechenzentren, Büromöbel und Arbeitsschuhe.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Bedarfsträger*innen und Beschaffende. Sie bietet konkrete Hinweise und Anregungen dazu, wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in den Beschaffungsprozess einfließen können. Das betrifft nicht nur Leistungsbeschreibung und Angebotsbewertung, sondern beginnt schon bei der Frage, ob wirklich ein neuwertiges Produkt benötigt wird.

Langlebige, klimafreundliche und instandgesetzte Produkte

Im Fokus stehen drei besonders wirksame Handlungsansätze der Beschaffung: organisations- und produktbezogene Klimaschutzanforderungen, die Langlebigkeit von Produkten und Beschaffung von instandgesetzten („refurbished“) Produkten. Um etwa eine lange Nutzbarkeit zu garantieren, können Garantiezeiten und Reparaturdienstleistungen gefordert werden. Bei Kleidung sind beispielsweise Anforderungen an die Belastbarkeit von Stoffen und Reißverschlüssen möglich. Die Arbeitshilfe zeigt auch, welche technischen Anforderungen beim Kauf instandgesetzter Notebooks zu beachten sind, etwa mit Blick auf die Lebensdauer nachgerüsteter Akkus.

CO2-Kosten als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitshilfe ist die Prognose der Treibhausgasemissionen und CO2-Kosten mit dem LCC-CO2-Tool. Das kostenlose Tool des Umweltbundesamtes ermöglicht es, die Emissionen während des Lebenszyklus eines Produkts einzuschätzen. So können CO2-Kosten etwa in den Vergleich von Angeboten und in die Zuschlagsbegründung einfließen.

Zur Arbeitshilfe „Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung“