Menü image/svg+xml

Mehr Rezyklate in Kunststoffartikeln: Beschaffungs-Tipps für öffentliche Vergabestellen

Kunststoffmaterial in Form kleiner weißer Plättchen

Foto: Öko-Institut

Seit 2020 müssen Bundesbehörden bei der Beschaffung von Produkten bestimmte ökologische Kriterien einhalten. Unter anderem sollten Kunststoffartikel Rezyklate enthalten, also Materialien aus Recycling-Prozessen. Doch wie geht man richtig bei der Ausschreibung vor? Eine Handreichung, die diese Fragen ganz konkret für die Praxis klärt, hat ein Forschungsteam aus dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und dem Öko-Institut nun herausgebracht. Fazit: Mit den richtigen Vergabekriterien könnten Behörden sogar Veränderungen in der Produktion anstoßen – vor allem in den Produktgruppen, die bisher kaum rezyklathaltige Alternativen bieten.

Handreichung für die Beschaffungspraxis

Die Handreichung enthält konkrete Formulierungsvorschläge zur Auftragsvergabe, hinterlegt mit Beispielen und Wertungsmatrizen, sowie rechtlichen Grundlagen und Nachweismöglichkeiten. Sie erläutert die ökologischen, politischen und gesetzlichen Motive, die hinter der Forderung stehen, verstärkt rezyklathaltige Kunststoffprodukte zu beschaffen. Ebenfalls wird gezeigt, wo man verlässliche Informationen über den Rezyklat-Gehalt eines Kunststoffprodukts findet. Die Forschenden erläutern bestehende vergaberechtliche Regelungen sowie Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Beschaffung und schlagen zusätzliche Regelungen für die Verpackungen der Produkte vor. 

Alternative Produkte mit Rezyklat-Anteil

Für viele Produktgruppen, wie Mülltonnen oder kunststoffhaltige Büroartikel, gibt es heute viele rezyklathaltige Alternativen auf dem Markt. „Mithilfe von Ausschreibungsempfehlungen und Gütezeichen wie dem Blauen Engel können diese unkompliziert und in verlässlicher Qualität beschafft werden“, sagt Dr. Johannes Betz vom Öko-Institut.

Bei anderen Produktgruppen, wie Rohren, Steckdosenleisten oder Stühlen für den Innenbereich ist das Angebot aktuell noch dünner. „Dort ist es schwieriger, Produkte mit Rezyklat-Anteil zu beschaffen“, sagt Eva Wiesemann vom IÖW. „Doch wenn die Zuschlagskriterien strategisch gestaltet sind, können öffentliche Vergabestellen gerade hier zum Motor einer Veränderung des Marktes werden.“ Dabei müssen die Verantwortlichen keine Qualitätseinbußen befürchten. Diese können mithilfe verschiedener ergänzender Maßnahmen, wie zum Beispiel Spezifikationen oder Abmusterungen, vermieden werden. Auch für weitere Hemmnisse und Zielkonflikte liefert die Handreichung konstruktive Lösungsvorschläge. Die Broschüre wurde vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben.

Mehr Informationen:

Hauptnavigation

Servicenavigation