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Stellungnahme zur EEG-Novelle: Für eine verpflichtende finanzielle Teilhabe von Kommunen an Windenergieerträgen

Ohne Windenergie an Land keine Energiewende (Foto: Pixabay)

Freiwillig oder verpflichtend? Bei der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird diese Frage derzeit hinsichtlich der finanziellen Teilhabe von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen diskutiert. In einer aktuellen Stellungnahme sprechen sich das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) klar für eine verpflichtende Teilhabe der Kommunen aus: ein Plädoyer für eine starke, akzeptanzfördernde Regelung des § 36k im novellierten EEG.

Finanzielle Teilhabe an Windenergieerträgen ist kritischer Erfolgsfaktor

Die finanzielle Beteiligung von Kommunen ist ein bisher stark unterschätzter, für den weiteren Ausbau aber kritischer Erfolgsfaktor. Kommunen obligatorisch an den Erträgen von Windenergieanlagen zu beteiligen, kann sowohl für die Kommunen, aber auch für die „schweigende Mehrheit“ der Bevölkerung, die der Windenergie positiv gegenübersteht, eine Initialzündung sein, sich bei diesem Thema stärker zu engagieren. Ein freiwilliger Mechanismus kann dies nicht ohne Weiteres erreichen. Daher, so die Empfehlung an die Abgeordneten des deutschen Bundestages, solle die im aktuellen EEG-Regierungsentwurf enthaltene freiwillige durch eine verpflichtende Regelung ersetzt werden.

Das IÖW hatte gemeinsam mit den Partnern im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zur finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen erstellt und ein Kurzpapier mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen vorgelegt.

Download Stellungnahme (PDF) | Mehr Informationen zu der Studie

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