Zur Verbesserung des Innovationsklimas in Deutschland und Europa fordern Vertreter/innen forschungsintensiver Großunternehmen und mittlerweile auch die EU die Einführung eines sogenannten „Innovationsprinzips“, das das Vorsorgeprinzip ergänzen soll, das etwa bei der Zulassungsprüfung neuer Produkte und Verfahren angewendet wird.
Das IÖW analysierte in einem Gutachten für den Naturschutzbund Deutschland die im politischen Raum diskutierte Frage zur Einführung dieses Innovationsprinzips und setzte dies ins Verhältnis zu dem etablierten Vorsorgeprinzip. Dabei sollten einerseits der Diskurs um ein Innovationsprinzip und dessen Wirksamkeit und Relevanz im politischen und gesetzgeberischen Raum sowie die Kernelemente dieses Prinzips herausgearbeitet werden. Darüber hinaus wurde das Vorsorgeprinzip handlungsorientiert konkretisiert und Spannungsverhältnisse zum Innovationsprinzip ausgeleuchtet.
Das Gutachten zeigte, dass die vorliegenden Vorschläge und Dokumente überwiegend auf ein „Innovationsklima“ abzielen und in konkreten Abwägungsprozessen bislang wenig Orientierung bieten. Erforderlich erscheint es, dass die Ansätze der „Better Regulation Agenda“ und der Gesetzesfolgenabschätzung konkretisiert werden und damit eine systematische Erfassung der Besorgnisgründe und der Nutzenversprechen vorgenommen wird. Darüber hinaus ist eine Öffnung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen vielversprechend. Am Fallbeispiel Gene Editing (CRISPR/cas) und GeneDrives wurde dies veranschaulicht.