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Das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) und die Umwelt

Im Rahmen der OECD wurden Verhandlungen über ein Multilaterales Investitionsabkommen geführt, mit dem Ziel, die Rechte der Investoren umfassend zu stärken. Dieses Abkommen soll auf multilateraler Ebene den Investitionsschutz regeln und dabei die Vielzahl von bilateralen und regionalen Abkommen ersetzen bzw. ergänzen. Damit soll es neben den Regelungen auf der Handelsebene im Rahmen von GATT/WTO nunmehr auch die Investitionen, die bislang nur peripher im Rahmen des GATT geregelt werden, in einem internationalen Regelwerk ordnen.

Die Notwendigkeit eines Regelwerkes für diesen Bereich ergibt sich vor allem vor dem Hintergrund der immens angestiegenen Direktinvestitionsströme im globalen Maßstab. Im Rahmen der Studie wurden zum einen die vorgesehenen Regelungen des MAI einer kritischen Bewertung unterworfen und ein Vergleich mit den Regelungen im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) vorgenommen, bei dem ein Teil der im MAI vorgesehenen Regelungen bereits seit drei Jahren in Kraft sind. Zentrale Probleme des MAI im Bereich der Umwelt sind dabei die Begrenzungen der Handlungsmöglichkeiten der Nationalstaaten und das Verhältnis zu den Multilateralen Umweltschutzabkommen (MEA), bei denen sich Konfliktpotentiale bei der Umsetzung dieser Abkommen ergeben können.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die umfassenden Liberalisierungen und Selbstbindungen der Staaten in zweifacher Hinsicht ergänzt werden müssen: durch eine Verpflichtung der Unternehmen, z.B. durch Einbeziehung der OECD Guidelines in das Vertragswerk und durch Ausnahmeklauseln im Bereich Umwelt. Die Verhandlungen über das MAI sind im Dezember 1998 aufgrund des Widerstandes Frankreichs eingestellt worden, die Problematik wird allerdings auf der Tagesordnung bleiben.

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