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Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse Gemeinschaftlich Strom im Verteilnetz erzeugen und nutzen: Eine Studie zum Umsetzungsvorschlag im Rahmen von Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Um die angestrebten Klimaschutzziele für Deutschland zu erreichen, muss die neue Bundesregierung sehr schnell sehr viel auf den Weg bringen. Dabei bleibt der Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung zentral, insbesondere auch durch den zu erwartenden steigenden Strombedarf durch die Sektorkopplung. Diese erforderliche Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Energiewende ist nur mit Einbindung und Teilhabe der Bürger*innen zu erreichen, um einerseits Akzeptanz für die Veränderungen zu erhalten, aber auch, um notwendige Investitionen aus dem privaten Bereich zu erreichen.

Auf EU-Ebene wurde der Stellenwert der Bürger*innen längst erkannt und den bisherigen Konsument*innen die neue Rolle als Prosument*innen in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des europäischen Parlaments und des Rates eingeräumt. Damit sollen sie in Zukunft im Mittelpunkt des Energiesystems stehen und alleine oder gemeinschaftlich Energie nicht nur verbrauchen, sondern diese auch erzeugen, verkaufen und handeln.

Die Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU hätte auf nationaler Ebene bereits erfolgen sollen. Bislang ist jedoch ein gemeinschaftlicher Verbrauch lediglich über das Mieterstrommodell möglich, bei dem Bewohner*innen in Wohngebäuden oder Nebenanlagen in demselben Quartier befugt sind, sich mit selbst erzeugtem Solarstrom aus Photovoltaik-Dachanlagen zu versorgen. Die Vorgaben sind allerdings stark reglementiert, sodass Mieterstrom bisher ein Nischendasein führt.

Das Bündnis Bürgerenergie hat in einem Konzeptpapier das Modell „Energy Sharing“ konkreter ausgearbeitet und darin auch eine Veräußerungsform für Strom, der in „Energy Sharing“-Gemeinschaften erzeugt wird, vorgeschlagen. Auf Grundlage dieser Definition untersucht das IÖW in diesem Projekt das Potenzial für Energy Sharing und die Wirkungen auf volkswirtschaftlicher Ebene sowie auf individueller Ebene für die Stromkund*innen. Zum Beispiel wird ermittelt, welchen Einfluss das Energy Sharing auf den Haushalt bzw. die Energiegemeinschaft hat und zum anderen, welche Kosten bzw. entgangene Einnahmen auf Gesamtsystemebene entstehen. Abschließend werden für entstandene Kosten geeignete Instrumente zur Gegenfinanzierung diskutiert. 

IÖW-Projektteam

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