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EU-Anforderungen an die Assoziierungsländer im Umwelt- und Qualitätsbereich

Die 1995 initiierte Euro-Mediterrane Partnerschaft sieht eine schrittweise Einführung einer Freihandelszone bis 2010 vor. Der Abbau von Handelsbeschränkungen wird zu einem ungehinderten Marktzugang von Waren der Maghrebländer Algerien, Marokko und Tunesien auf den europäischen Binnenmarkt führen – und umgekehrt. Welche Umwelt- und Qualitätsstandards existieren in der Europäischen Union für die wichtigsten Importwaren der Maghrebländer Algerien, Marokko und Tunesien in die EU?

Die Festlegung von Umwelt- und Qualitätsstandards ist ein dynamischer Prozess und orientiert sich an naturwissenschaftlichen, technisch-ökonomischen oder politisch-gesellschaftlichen Wertvorstellungen – kurz: sie verändern sich. Im engeren Sinne sind Umweltstandards quantitative Festlegungen in Form eines Grenzwerts oder Belastungswerts (Schadstoffe, Lärm etc.). Anforderungen an Produkte beschränken sich aber nicht nur auf die Einhaltung eines Grenzwertes.

Das Verständnis von Standards wurde in dieser Studie weiter gefasst und schließt Anforderungen mit ein, die den Schutz von Gesundheit, Umwelt oder Arbeit zum Ziel haben – sei es per Grenzwert, Pflichtkennzeichnung oder freiwilligen Verhaltenskodizes von Unternehmen. Als wichtigste Exportbranchen der Maghrebstaaten wurden die Textil- und Lederindustrie, Lebensmittel sowie die metall- und elektroverarbeitende Automobilzulieferindustrie identifiziert.

Zu Umwelt- und Qulitätsstandards in der EU ist eine Ausgabe der IÖW Schriftenreihe erschienen.

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