Planung, Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erzeugen Wertschöpfung und Beschäftigung. Wie viel davon in der Region verbleibt, hängt stark von der Struktur des Projektes sowie landes- und regionalspezifischen Regelungen oder Besonderheiten ab. Potenziale für Beteiligung gibt es mehrere: Das lokale Bauhandwerk, Wartungsdienstleister und Lieferanten der Anlagen können an einzelnen Wertschöpfungsschritten beteiligt werden. Das Eigenkapital der Betreibergesellschaft kann von lokalen Akteuren bereitgestellt werden, die damit wiederum an den Einnahmen und Gewinne teilhaben. Doch sind diese Zusammenhänge regionalen Akteuren nicht immer bewusst. Teilweise setzen auch die rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Grenzen für die finanzielle Beteiligung. Wenn die Menschen vor Ort ihre Region finanziell gerecht an den wirtschaftlichen Vorteilen der Energiewende beteiligt sehen, kann dies ein Faktor sein, ihre Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu stärken.
Seit etwa 2017 werden daher verschiedene Regelungsansätze diskutiert, die es den Kommunen ermöglichen sollen, einen höheren Anteil an den Einnahmen und/oder Gewinnen der Erneuerbaren-Energien-Anlagen an ihrem Standort einzunehmen. Dazu gehört etwa eine Sonderabgabe, die unsere Projektpartner Becker Büttner Held und das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität in einer Studie für Agora Energiewende entwickelt haben, oder eine Außenbereichsabgabe für Windenergieanlagen, die die Würzburger Stiftung Umweltenergierecht vorschlägt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das IÖW und seine Projektpartner beauftragt, die bisher diskutierten Ansätze systematisch aufzubereiten, hinsichtlich ihrer Wirkung und weiterer relevanter Kriterien zu bewerten und ggf. zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Hierzu werden die erwarteten regionalökonomischen Effekte ermittelt, die Ansätze rechtlich bewertet und Empfehlungen für die Umsetzung gegeben.