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Möglichkeiten und Grenzen der Abgrenzung der Abfallverwertung und -beseitigung anhand monetärer Indikatoren

Die Sonderabfallbeseitigung ist gekennzeichnet durch hohe ordnungsrechtliche Anforderungen in Bezug auf die Verbrennung und die Beseitigung. Mit den Sicherheitsstandards verbunden sind hohe Beseitigungskosten für die Abfallproduzenten. Verschärfend wirkt dabei zudem die Sonderabfallabgabe die neben dem Anreiz der Vermeidung eben auch Anreize bietet, diese Abfälle auf die Verwertungsschiene zu bringen und dadurch Kosten zu vermeiden.

Zwei Effekte sind dabei festzustellen: Zum einen werden verstärkt Verwertungen durchgeführt, die unter ökologischen Gesichtspunkten eher bedenklich erscheinen, auf der anderen Seite werden die Entsorgungsstrukturen im Sonderabfallbereich unterausgelastet, so dass immense Vorhaltungskosten entstehen.

Um hier zu eher einfachen Differenzierungskriterien zu kommen, wurde der Versuch unternommen, monetäre Indikatoren für eine Unterscheidung von Verwertung und Beseitigung zu entwickeln. Zwar wären ökologische Differenzierungen zweifelsohne zweckmäßiger gewesen, doch ist die Erstellung von Ökobilanzen in jedem Fall mit einem immensen Zeitaufwand verbunden, insbesondere bei Berücksichtigung der Vielzahl von Verwertungsverfahren und eingesetzten Stoffen.

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