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Deutsche Unternehmen vor der CSR-Berichtspflicht Monitoring zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Ab dem Jahr 2018 sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse in Deutschland laut CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) dazu verpflichtet, u.a. öffentlich darüber zu berichten, welchen Beitrag sie bspw. zu Umwelt- und Klimaschutz leisten oder wie sie die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellen. Viele Unternehmen berichten schon seit Langem in Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichten über derartige nichtfinanzielle Aspekte. Doch wie verändert sich die nichtfinanzielle Berichterstattung durch die neue CSR-Berichtspflicht? Worüber und in welchem Umfang berichten Unternehmen bereits und wo stehen sie noch vor Herausforderungen? Diesen Fragen gingen IÖW und future im Rahmen des durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projektes „Ranking der Nachhaltigkeitsberichte – Monitoring-Projekt 2017“ nach. Zu diesem Zweck wurden die Berichterstattungsaktivitäten zukünftig voraussichtlich berichtspflichtiger Unternehmen einer standardisierten Beurteilung unterzogen. Dabei wurde das Berichtsjahr 2016 zugrunde gelegt, um eine Nulllinie noch vor dem eigentlichen Inkrafttreten der CSR-Berichtspflicht zu setzen. Der vorliegende Bericht fasst die wesentlichen Ergebnisse des Projektes zusammen.

Das Monitoring-Projekt wird im Jahr 2018 wiederholt, um so einen Vergleich der nichtfinanziellen Berichterstattung zwischen den Berichtsjahren 2016 und 2017 zu erhalten.

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