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Die Öko-Audit-Verordnung als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung?! Befragung der deutschen Umweltgutachter

Die Öko-Audit-Verordnung  ist ein neues umweltpolitisches Instrument, das anders als die klassischen Ge- und Verbote des Ordnungsrechtes, nicht die Einhaltung bestimmter Grenzwerte zum Ziel hat, sondern den Gedanken des Umweltschutzes fest in den Leitbildern eines Unternehmens verankern will. Das erklärte Ziel der Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems. Die Teilnahme am System der Verordnung geschieht freiwillig und nach bestandener Prüfung durch einen externen Gutachter erfolgt die Eintragung in ein Standortregister. Zusammen mit der Verordnung entstand das neue Berufsbild der Umweltgutachter. Ihnen allein obliegt die Kontrolle und Bewertung der anspruchsvollen Umsetzung der Verordnung durch die Unternehmen. Sie können im Rahmen der Vorgaben der Verordnung Maßstäbe setzen und den ökologischen Wert der Verordnung mitbestimmen. Ihre Tätigkeit soll deshalb in der folgenden Arbeit näher untersucht werden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung soll ermittelt werden, 1. inwieweit die Anforderungen der Öko-Audit-Verordnung ein Schritt auf dem Weg zur Nachhaltigkeit sind, 2. ob die Anforderungen der Umweltgutachter an die Umweltschutzleistung der Unternehmen vergleichbar sind und der Nachhaltigkeit genügen, 3. welche Stellung die Umweltgutachter zur Verordnung beziehen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen werden Änderungsvorschläge für die Öko-Audit-Verordnung entwickelt und diskutiert.

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