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Disrupting Regulation? State Capacities in the Digital Platform Economy

Der Aufstieg digitaler Plattformen zum Teilen, Tauschen oder Mieten von Waren und Dienstleistungen hat die Art und Weise, in der Menschen, Kapital und Arbeit zirkulieren, grundlegend verändert. In der wachsenden Literatur zu diesem Phänomen der Plattformökonomie haben viele Autoren die Auffassung vertreten, dass dieser fortschreitende Prozess der „Plattformisierung“ nicht nur zu einer vollständigen Umstrukturierung verschiedener Märkte, sondern auch zu einer „Disruption“ der staatlichen Regulierungsfähigkeit führt. Diesen Wissenschaftler/innen zufolge schafft die Tatsache, dass Plattformen wie Airbnb oder Uber global agieren und dabei nationale Hoheitsgebiete überschreiten, weitreichende Rechtsunsicherheit, die traditionelle Regulierungsansätze letztendlich zahnlos machen würde. Der Staat und seine Regulierungsinstrumente werden demnach als unfähig angesehen, die Herausforderungen der heutigen globalisierten Wirtschaft zu lösen.

Viele empirische Studien, die diese Behauptung stützen, gibt es jedoch nicht. Auf Basis einer Analyse und einem Vergleich der beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen sogenannter „Anti-Airbnb-Gesetze“ in New York City, Berlin und Barcelona liefert das Kapitel Hinweise dafür, dass das Gegenteil zutrifft. So lässt sich im Kontext der drei untersuchten Fälle beobachten, dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchsetzung von Vorschriften in der Plattformökonomie nicht so sehr auf die techno-legale Struktur digitaler Plattformen zurückzuführen sind, sondern primär auf einen Kampf zwischen Interessengruppen innerhalb der Staatsapparate darüber, wie die durch das Entstehen digitaler Plattformen ermöglichten Flüsse angemessen gestaltet werden können.

Oberflächlich mag es daher so aussehen, als würden digitale Plattformen tatsächlich ein Problem für die Anwendung staatlicher Regulierung darstellen. Das Kapitel zeigt aber, dass die Regulierungsprobleme, die mit dem Aufstieg der Plattformökonomie verbunden sind, in erster Linie politischer Natur sind. So wird abschließend argumentiert, dass nicht die techno-rechtliche Struktur von Plattformen die Regulierungskapazität des Staates herausfordert, sondern die besonderen sozialen Beziehungen, in die diese Technologien eingebettet sind.

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