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EG-Öko-Audit-Verordnung - Mit Öko-Controlling zum zertifizierten Umweltmanagementsystem

Im Juli 1993 ist die „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ (EG-Öko-Audit-Verordnung) in Kraft getreten. Danach können gewerbliche Unternehmen ab April 1995 freiwillig eine Umweltprüfung ablegen und sich zertifizieren lassen. Darin müssen sie nachweisen, dass sie die einschlägigen Umweltvorschriften beachten, ein funktionierendes Umweltmanagementsystem aufgebaut haben und die Umweltauswirkungen in einem Umfang verringern, wie es sich mit der „wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik erreichen lässt.“ Dieser Verordnung bringen Unternehmen großes Interesse entgegen, da sie davon ausgehen Wettbewerbsvorteile und größere Gewinne einzustreichen.

 

Aufbauend auf die langjährigen Erfahrungen mit der Einführung von Öko-Controlling und den Erfahrungen aus Öko-Audit-Modellprojekten stellt diese Schriftenreihe Konzepte und Bausteine zur Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung vor. Nach einer Darstellung des Umfeldes der Verordnung in der Europäischen Umweltpolitik und der Beleuchtung des Hintergrundes und der Entstehung der Verordnung werden im Teil II die Schritte bis zur erstmaligen Zertifizierung nach der EG-Öko-Audit-Verordnung in acht Einzelbeiträgen beschrieben. Teill III greift vertiefend Einzelaspekte auf, die bei der weiteren Umsetzung der Verordnung besonderer Berücksichtigung bedürfen.

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