Menü image/svg+xml

Energetische Sanierungen in Milieuschutzgebieten Empfehlungen zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen in den Sozialen Erhaltungsgebieten in Berlin

Mehr als ein Viertel der Berliner Wohnungen befindet sich in Milieuschutzgebieten, die der zunehmenden Verdrängung von sozial benachteiligten Mieter/innen entgegenwirken sollen. Energetische Sanierungsmaßnahmen und teilweise auch der Heizungswechsel bedürfen in Milieuschutzgebieten einer Genehmigung durch die Bezirke. In der Regel werden dort keine energetischen Sanierungen über das Mindest-Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus genehmigt. Zudem bestehen weitere Einschränkungen, wann energetische Sanierungen überhaupt durchgeführt werden dürfen und welche Wärmeerzeuger installiert werden können. Diese Einschränkungen sind für das Erreichen der Klimaschutzziele Berlins sehr problematisch, denn die Sanierungsrate und die Sanierungstiefe muss deutlich gesteigert und die Wärmeversorgung vollständig dekarbonisiert werden. 

Das IÖW und die Kanzlei Becker Büttner Held (bbh) zeigen in dieser Studie, unter welchen Voraussetzungen eine sozialverträgliche Sanierung in Milieuschutzgebieten möglich ist und wie dies rechtlich verankert werden kann. Die Studie basiert auf Interviews mit den Berliner Bezirken und weiteren Praxisakteuren, auf modellbasierten Berechnungen zu Kosten und zur Kostenverteilung energetischer Sanierungen sowie auf Analysen der rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Energetische Sanierungen in Milieuschutzgebieten

Hauptnavigation

Servicenavigation