Energy Sharing – also die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom unter Inanspruchnahme des öffentlichen Stromnetzes – ist seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland erlaubt. Das Stromteilen etwa mit Nachbar*innen oder innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft eröffnet neue Möglichkeiten für eine dezentrale und gemeinschaftliche Energiewende. Doch eine rasche Umsetzung scheitert derzeit an zentralen ungeklärten Fragen. Das Impulspapier formuliert zehn Empfehlungen an Energiepolitik, Bundesnetzagentur und Netzbetreiber für eine einfache Umsetzung von Energy Sharing.
Beim Energy Sharing treten nicht-professionelle Akteure in ein hochkomplexes und stark reguliertes Stromsystem ein. Damit geht die Frage einher, wer künftig jene Aufgaben übernimmt, die bislang typischerweise von Lieferanten wahrgenommen werden – darunter etwa das Bilanzkreismanagement, die Prognoseerstellung und die Abrechnung der Netzentgelte. Die Autor*innen sehen die gut 800 Verteilnetzbetreiber in der Pflicht, die technischen und prozessualen Voraussetzungen für Energy Sharing zu schaffen. Unterstützend braucht es jedoch Standards von Bundesnetzagentur und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, etwa einen klaren Zeitplan für die geplante bundesweite Informationsplattform der Stromnetzbetreiber (§ 20b EnWG).
Daneben zeigt das Papier Lücken bei der Digitalisierung auf. Um die teilnehmenden Haushalte schneller mit Smart Metern auszustatten, sollte Energy Sharing zum Pflichteinbaufall nach Messstellenbetriebsgesetz werden. Zuletzt werden auch Praxistipps aufgeführt, die bei der Umsetzung von Pionierprojekten helfen sollen.
Das Impulspapier basiert auf Workshops mit Fachleuten unterschiedlicher Bereiche, die sich im Projekt Forum EnShare über eine schnellere Umsetzung von Energy Sharing austauschen.