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Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen Kurzpapier mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen

Das vorliegende Papier präsentiert die von den Gutachter/innen erarbeiteten Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und BürgerInnen an lokalen Onshore-Windenergieanlagen (WEA). Die beiden empfohlenen kommunalen und Bürgerbeteiligungsinstrumente wurden im Projektverlauf nach mehreren Kriterien ausgewählt. Ein kommunales Beteiligungsinstrument, das über das EEG finanziert wird, behebt die verfassungs- und finanzverfassungsrechtlichen Probleme, die andere vorgeschlagene Steuer- und Abgabeninstrumente mit sich bringen. Eine privatrechtliche Zahlungsvereinbarung wurde daher im Rahmen unserer umfangreichen Bewertung als vorzugswürdig erachtet und wird hier weiter hinsichtlich eines konkreten Umsetzungsvorschlags ausgearbeitet. Als direktes Bürgerbeteiligungsinstrument werden vergünstigte Bürgerstromtarife vorgestellt. Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses des Bundestags und Bundesrats und vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte der Bevölkerung zu diesem Instrument, werden vergünstigte Bürgerstromtarife als Bürgerbeteiligungsinstrument zur Implementierung neben einem kommunalen Beteiligungsinstrument empfohlen – direkt verknüpft mit der kommunalen Beteiligung. Beide Vorschläge führen insgesamt zu jährlichen Zahlungen an die betroffenen Kommunen und Bürger/innen im Bereich von 20.000 bis 30.000 Euro pro WEA. Dabei wird dem WEA-Betreiber ermöglicht, alternativ die Zahlungen ausschließlich an die Kommune zu entrichten.

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