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Fördernde Rahmenbedingungen für Mehrweg in der Gastronomie schaffen

Anfang 2023 ist die Mehrwegangebotspflicht in Kraft getreten. Die Verpflichtung zum Angebot führt aber bisher nicht dazu, dass der Mehrweganteil in der Gastronomie merklich ansteigt. 2023 lag dieser bei nur 1,6 Prozent. Die Mehrwegangebotspflicht in ihrer aktuellen Form setzt auf eine hohe Eigeninitiative der Gastronomien und Kund*innen, Mehrweg zu fördern und zu nutzen. In Zeiten, in denen Gastronomien mit vielen anderen Herausforderungen zu kämpfen haben, kann Mehrweg jedoch nur erfolgreich sein, wenn es weitere Anreize gibt und die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird – so die Autor*innen des Impulspapiers.

Für eine nachhaltige Verpackungswende im Bereich des Außer-Haus-Verzehrs zeigt das Papier auf, welche Hebel Bund und Kommunen in Bewegung setzen sollten, um das „System Mehrweg“ voranzubringen:

  • Bundeseinheitliche Abgabe für Einwegverpackungen einführen
  • Mehrwegangebotspflicht ausweiten und Rücknahmestrukturen fördern
  • Mehrweg-Förderung und Rücknahmeinfrastruktur als Aufgabe der Kommune wahrnehmen

Maßnahmen zum Einsatz von Mehrweg für Gastronom*innen finden Sie in den Handlungsempfehlungen aus dieser Reihe.

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