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Ökonomie der Nachhaltigkeit oder "Nachhaltigkeit" der Ökonomie

Ausgehend vom Brundtland-Bericht 1987 hat das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung eine steile Karriere genommen. In Deutschland wurde die konzeptionelle Weiterentwicklung im wesentlichen von verschiedenen Enquete-Kommissionen vorangetrieben. Die Enquete-Kommission des 12. Bundestages entwickelte vier Regeln zur Konkretisierung der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit. Zugleich wurde Nachhaltigkeit zunehmend als dreidimensionales Konzept begriffen, umstritten blieb jedoch die Ausgestaltung der und das Verhältnis zwischen den Dimensionen. Hierzu hat die Enquete-Kommission des 13. Bundestages in ihrem Abschlußbericht eine Position formuliert, die die Diskussion zuspitzt. Sie begreift Nachhaltigkeitspolitik breit als Gesellschaftspolitik mit eigenständiger ökonomischer und sozialer Dimension, die den gleichen Rang haben wie die ökologische. Ihre ökonomischen Regeln fokussieren auf eine der Eigenverantwortung der Individuen entsprechende Wirtschaftsordnung, die Wirkung des Preismechanismus, einen geeigneten Rahmen für funktionsfähige Märkte und den Erhalt der ökonomischen Leistungsfähigkeit.

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