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Politische Zielsetzungen und rechtlicher Rahmen für Quartierspeicher Bestandsaufnahme der aktuellen Rahmenbedingungen und Diskurse

Eingebettet in den Kontext von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Energiewende werden die volkswirtschaftlichen Aspekte und die politische Förderung von Batteriespeichern in Deutschland diskutiert und abschließend zur europäischen Positionierung in Bezug gesetzt. Es wird deutlich, dass konkrete Aussagen zu Quartierspeichern äußerst selten sind und Ziele deshalb aus allgemeinen Positionen zu Speicherkonzepten abgeleitet werden müssen. Energiespeicher werden generell als wichtiger Bestandteil des künftigen Energienetzes gesehen und entsprechend in der Forschung, Entwicklung und Produktion durch verschiedene Programme gezielt gefördert, sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene. Inwieweit diese allgemeinen Tendenzen aber auf Quartierspeicher übertragen werden können, bleibt abzuwarten, zumal die passenden regulatorischen Rahmenbedingungen fehlen. In einem zweiten Schritt werden diese aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiespeicher allgemein und Quartierspeicher im Besonderen abgesteckt. Dabei werden vor allem die bisher fehlende einheitliche und konsistente Definition von Batteriespeichern im Energierecht und die daraus entstehenden Unklarheiten und Dopplungen bei den Themen Abgaben, Umlagen und Steuern bei der Speicherung problematisiert. In vielen Einsatzbereichen sind Quartierspeicher dadurch benachteiligt, da eine Einordnung als Letztverbraucher und Erzeuger dazu führt, dass viele Abgaben doppelt getätigt werden müssen. Das Arbeitspapier erläutert die verschiedenen komplexen Eigenversorgungskonstellationen und beschäftigt sich darüber hinaus mit einer möglichen Mehrfachnutzung des Quartierspeichers und den rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Regelenergie. Diese Kombinationen aus Systemdienstleistungen, Netzdienstleistungen, Eigenverbrauch und weiteren möglichen Dienstleistungen sind bisher im Gesetz nicht vorgesehen und erschweren einen Einsatz von Quartierspeichern außerhalb von Forschungsprojekten.

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