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Staatliche Politik als Umweltzerstörung Der Staat in der Unverträglichkeitsprüfung

Die Frage nach den umweltzerstörenden Wirkungen staatlicher Politik entspringt der Einsicht in eine immer wieder vernachlässigte Dimension der öffentlichen Umweltdebatte: Die Qualität der Umwelt wird sehr viel entscheidender durch staatliche Politik in den klassischen Ressorts (von der Wirtschafts- bis zur Innenpolitik) geprägt, als durch diejenigen Anstrengungen, die unter dem Namen "Umweltpolitik" in einem eigenständigen ministeriellen Handlungsbereich erfolgen. Finanzpolitik, Wirtschaftsförderung, Verkehrspolitik oder Energiepolitik, alle dem Zugriff des Bundesumweltministers entzogen, werden noch immer nach jeweils eigenen, partikularen Rationalitäten betrieben, die von ökologischen Kriterien nicht oder kaum berührt sind. Die Konsequenz daraus lautet, dass staatliche Umweltpolitik seit ihrer Inthronisierung in den siebziger Jahren - entgegen den Beteuerungen, sie sei eine Querschnittsaufgabe - ein Randdasein fristet, soweit ihre Kompetenzen, ihre finanzielle Ausstattung und ihre Durchsetzungsfähigkeit in Betracht gezogen werden. Von Vorsorgepolitik keine Rede. Eine Wende hin zu einer integrierten Umweltpolitik, die eine ökologische Folgenabschätzung zum steuernden Kriterium aller staatlicher Maßnahmen machte, und Kabinettsentscheidungen solchen Prinzipien unterordnete, ist nicht in Sicht - trotz der Hineinnahme ökologischer Postulate in alle Parteiprogramme und Regierungserklärungen, spätestens seit den achtziger Jahren. Auch das Heranrücken des EG-Binnenmarktes verspricht keinen grundlegenden Wandel. Bei der Umsetzung der Kommissionsziele ist nicht vorgesehen, die Freihandelspolitik dem Schutz der Umwelt zu unterstellen, eher ist eine Verschärfung der Problematik zu befürchten.

Staatliche Politik als Umweltzerstörung

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