Menü image/svg+xml

Teilwarmmiete aus Sicht von Mietenden Kurzgutachten zu den Auswirkungen der Einführung eines Teilwarmmietenmodells

Wenn Vermietende ihre Gebäude sanieren, legen sie die Kosten aktuell zu großen Teilen auf die Mietenden um. Das gefährdet eine sozialverträgliche Wärmewende, denn die Warmmieten steigen trotz Energieeinsparungen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Prüfung eines Teilwarmmietenmodells verpflichtet. Durch eine Teilwarmmiete wird die Warmmiete zu einem bestimmten Zeitpunkt fixiert und ändert sich auch im Fall einer energetischen Sanierung nicht. 

Die Teilwarmmiete soll im vermieteten Wohngebäudebestand höhere Anreize für die energetische Gebäudesanierung und den Umstieg auf erneuerbare Heizungstechnologien setzen und gleichzeitig die Sozialverträglichkeit der Wärmewende garantieren.

Das vorliegende Kurzgutachten untersucht, wie sich die Einführung einer Teilwarmmiete auf Mietende auswirkt. Die Studie zeigt, dass die Teilwarmmiete für Mietende im Vergleich zum aktuellen System der Modernisierungsumlage deutliche Vorteile mit sich bringen kann – es kommt hierbei allerdings auf die konkrete Ausgestaltung des Modells und insbesondere auf den Bezugszeitraum und das Energiepreisniveau bei Festlegung der Warmmiete an. Die im System vorgesehenen Zahlungstransfers zwischen Mietparteien mit unterschiedlich hohem Verbrauch bringen zudem eigene Herausforderungen und das Risiko neuer Fehlanreize für Vermietende mit sich.

Auch das im Gutachten ebenfalls untersuchte Drittelmodell führt im Vergleich zum derzeitigen Modell der achtprozentigen Modernisierungsumlage im Fall einer energetischen Sanierung zu deutlich geringeren Warmmieten, sodass spürbare Mehrbelastungen verhindert werden. Beide Modelle bieten somit aus Sicht von Mietenden Vorteile gegenüber der aktuell gültigen Regulatorik. 

Hauptnavigation

Servicenavigation