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Transformation? Ja, aber gerecht! Neue institutionelle Strukturen für eine Just Transition

Der Schutz der ökologischen Lebensgrundlagen ist eine Frage der Gerechtigkeit. Mit Blick auf die Klimakrise hat der Weltklimarat IPCC jüngst die Dringlichkeit sofortigen Handelns betont. Und das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass die intergenerationelle Gerechtigkeit bedroht ist und Grundrechte in naher Zukunft eingeschränkt werden müssen, wenn nicht zeitnah und wirksam gehandelt wird. In seinem Klima-Urteil vom März 2021 unterstreicht das Gericht die Generationengerechtigkeit, die zusammen mit dem Prinzip globaler Verantwortung bereits im Pariser Klimaabkommen als zentrale Gerechtigkeitsdimension verankert wurde. Der Fokus auf die Klimakrise darf andere existenzielle Krisen wie die Biodiversitätskrise allerdings nicht ausblenden: Damit die planetaren Grenzen nicht überschritten werden, ist eine weitreichende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich.

Umweltpolitik ist längst systemisch mit sozialen Fragen verbunden. Aktuell führt dies häufig dazu, dass eher die Grenzen der bestehenden politischen Strukturen gesehen werden. Zentral ist jedoch die Frage, welche „Updates“ es braucht, um eine gerechte Transformation – eine Just Transition – zu gewährleisten, sowohl mit Blick auf Prozesse als auch Ergebnisse. Wir schlagen neue Strukturen für die notwendigen gesellschaftlichen Aushandlungen vor. Diese jetzt zu gestalten, ist die drängende Aufgabe politischer Entscheidungsträger/innen.

Empfehlungen für Strukturen einer Just Transition

1. Ressorts in Transformationskabinett koordinieren
Staatliche Politik muss integrierte und wirksame Politikkonzepte entwickeln. Hierfür muss die Ressortkoordination umfassend gestärkt werden. Wir schlagen vor, das Klimakabinett zu einem Transformationskabinett mit weitreichenden Kompetenzen weiterzuentwickeln.

2. Kommissionen neu gestalten und mit Bürgerräten flankieren
Die Just Transition als gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe braucht neue Formen politischer Steuerung. Ansätze der „Ko-Kreation“ zwischen Staat und Gesellschaft etwa in Kommissionen müssen weg vom Kompromiss des kleinsten gemeinsamen Nenners hin zu zukunftsfähigen Politikkonzepten kommen. Bürgerräte sollten dies als wichtige „Interessenkorrektive“ eng begleiten. Wissenschaft sollte das gemeinsame Lernen mit Begleitforschung unterstützen.

3. Zivilgesellschaft als Impulsgeberin unterstützen
Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Umweltverbände – die entlang politischer Handlungsfelder fragmentierte Zivilgesellschaft muss handlungsfähiger für den sozial-ökologischen Wandel werden. Die vielfältigen Bottom-up-Aktivitäten aber auch der Aufbau von Kompetenzen und gemeinsamen Strukturen sollten unterstützt werden. Die Politik sollte finanzielle Förderung neujustieren und neue Kanäle für integrierte Impulse aus der Zivilgesellschaft auch jenseits traditioneller Ressorts etablieren.

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