Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes auf ein nachhaltiges Wärmeverbrauchsniveau und erneuerbare Wärmeerzeuger ist eine der Säulen der Energiewende und eine wichtige Zielstellung zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. In vermieteten Wohngebäuden dürfen Gebäudeeigentümer/innen die Kosten dafür zum Teil auf die Mieter/innen umlegen. Das IÖW widmet sich in Modellrechnungen der Verteilung der gesamten Kosten auf diese beiden Akteursgruppen und auf die öffentliche Hand als Fördermittelgeber. Damit sollen Hemmnisse und Lösungsansätze für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen bewertet werden. Die zentralen Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die rein energiebedingten Sanierungskosten auch bei einem ambitionierten Sanierungsniveau durch die Heizkostenersparnisse der Mieter/innen überkompensiert werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Vermieter/innen die Fördermittel in Anspruch nehmen und so die Modernisierungsumlage auf die Mieter/innen absenken.