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Fachinput Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf: Ausschreibung, Wertung und Vertragsgestaltung

Online-Abschlussveranstaltung „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“
Veranstaltet von: Öko-Institut e.V.
15.10.21, Online

Seit Oktober 2020 formuliert § 45 KrWG eine Bevorzugungspflicht für die öffentliche Beschaffung von Produkten, die u.a. unter Einsatz von Rezyklaten hergestellt wurden. In diesem Vortrag wurden zentrale Ergebnisse aus dem UBA-Forschungsvorhaben „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“ präsentiert: Eine Handreichung zur Prüfung der Ausschreibungsmöglichkeit von rezyklathaltigen Kunststoffprodukten und auch flankierende Aktivitäten zur Forcierung der Nachfragesteigerung. Vergabestellen können auf dieser Basis ihre Vergabeunterlagen für Büroartikel, Stühle, WC-Bürsten, Verkehrs-Leitelemente, Rigolen(-tanks) der Bevorzugungspflicht nach § 45 KrWG anpassen, speziell mit Blick auf den Rezyklatgehalt.

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