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Mobiles Arbeiten am IÖW

Bereits während der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass eine regelmäßige Zusammenarbeit in Präsenz an verschiedenen Punkten eine wichtige Rolle spielt (bspw. bei der Integration neuer Mitarbeiter*innen). Gleichzeitig haben viele Mitarbeiter*innen auch von den Vorteilen einer flexibleren Arbeitsweise profitiert. 2021 haben wir uns institutsweit mit dem Ziel eines sinnvollen Ausgleichs zwischen Flexibilität und Begegnung über einen Rahmen für mobiles Arbeiten nach dem Abklingen der pandemischen Ausnahmesituation verständigt, der verpflichtende Präsenzanteile enthält, aber auch regelmäßiges mobiles Arbeiten ermöglicht. Mit dem Auslaufen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzplans ist die neue Regelung am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Um die Wirkung dieser Regelung zu erfassen sowie aufkommende Schwierigkeiten und mögliche Ansatzpunkte für Verbesserungen frühzeitig zu identifizieren, haben wir in 2024 eine Evaluation dieser Regelung zur mobilen Arbeit am IÖW durchgeführt. Im Zentrum standen hierbei die Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit, die Zusammenarbeit, den sozialen Zusammenhalt, die Personalführung sowie die Innovationsfähigkeit des Instituts. Die Ergebnisse zeigten ein teilweise gemischtes Bild: So gaben ca. 42 % an, sehr oder eher zufrieden mit der aktuellen Regelung zu sein. 38 % hingegen waren sehr oder eher unzufrieden. Positive Auswirkungen zeigten sich vor allem hinsichtlich Selbstorganisation und Work-Life-Balance. Auch Erreichbarkeit und Kommunikation von und mit Kolleg*innen in mobilen / hybriden Arbeitssettings wurden überwiegend als gut eingeschätzt. Eher kritisch wurden hierdurch entstehende Mehraufwände bei Projektleitungen, der soziale Zusammenhalt am IÖW sowie die Innovationsfähigkeit und Kreativität in der Projektarbeit beschrieben. Auch die Zusammenarbeit im Team fällt vielen Mitarbeiter*innen in Präsenz leichter.

Basierend auf diesen Erkenntnissen haben sich im Anschluss an die Evaluation die Geschäftsführung und der Betriebsrat auf verschiedene Anpassungen der bis dato bestehenden Regelung verständigt. Seit April 2025 besteht nun eine neue Vereinbarung zur mobilen Arbeit, welche zunächst auf zwei Jahre befristet ist. In diesem Zeitraum sollen die benannten Herausforderungen – entstehende Mehraufwände, sozialer Zusammenhalt sowie Innovationsfähigkeit und Kreativität – verstärkt in den Blick genommen und gemeinsam an guten Lösungen gearbeitet werden. Gegen Ende der zwei Jahre ist eine erneute Evaluation geplant.