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Konzeption eines Berliner Energiewendegesetzes: IÖW-Experte Bernd Hirschl moderiert Diskussion des Senats mit Fachöffentlichkeit

Prof. Dr. Bernd Hirschl leitet am IÖW das Forschungsfeld Nachhaltige Energiewirtschaft und Klimaschutz.

Am 10. Juni 2013 hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ihre erste Konzeption für ein Berliner Energiewendegesetz vorgestellt und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. IÖW-Energieexperte Prof. Dr. Bernd Hirschl moderierte die Veranstaltung, an der rund 50 eingeladene Experten/innen aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft teilnahmen. Ziel der Veranstaltung war es, relevante Stakeholder in einer Frühphase der Gesetzeserstellung, also noch vor einem Referentenentwurf, zu beteiligen. Staatssekretär Christian Gaebler und Lothar Stock, Leiter des Sonderreferats Klimaschutz und Energie, stellten die ersten Pläne zum Berliner Energiewendegesetz vor. 

Energiewendegesetz: verbindliche Klimaschutzziele für Berlin

Berlin will bis 2050 klimaneutral sein, auf dieses Ziel hat sich die Koalition politisch verständigt. Das künftige Energiewendegesetz soll nun dafür dienen, verbindliche Klimaschutzziele für Berlin aufzustellen. Energie- und Klimaschutzpolitik wird durch das neue Gesetz als Daueraufgabe verankert und auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt. Ein weiteres Kernelement des Gesetzes soll die Verpflichtung zum Erlass eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sein. Dieses soll in den Jahren 2014 bis 2015 erarbeitet werden und einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten, mit dem die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Das Konzept wird auf den Ergebnissen der „Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050“ aufbauen, die bis zum Ende des Jahres von einem Konsortium unter Leitung des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung und des IÖW erstellt wird. Das Gesetz wird daneben noch spezielle Verpflichtungen enthalten, u.a. wird eine herausgehobene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sowie als innovatives Element die Integration des Themas in die Bildung enthalten sein.

Senat ruft zur Mitgestaltung auf

„In der Diskussion über das Gesetzeskonzept traten nur wenig grundsätzliche Kontroversen auf“, fasst Bernd Hirschl die Veranstaltung zusammen. „Das Hauptanliegen der Teilnehmenden bezog sich auf die Frage, wie die Verbindlichkeit des Gesetzes sichergestellt werden solle, da dies auf einem rechtlich unverbindlichen Energiekonzept beruhen wird.“ Die Senatsverwaltung führte hierzu aus, dass dies durch ein verpflichtendes Monitoring der Zielerreichung und die Rückbindung an die Einhaltung der Ziele des Gesetzes erfolgen soll. Gleichzeitig wurde an die Stakeholder appelliert, aktiv bei der Formulierung mitzuarbeiten und Vorschläge einzubringen. „Diesen Aufruf unterstützen wir auch für die Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin“, so Hirschl. „Offenbar gibt es, das zeigte auch diese Veranstaltung, bisher keine offene Kritik an den Langfristzielen des Senats, allerdings auch noch wenig Engagement aus den einzelnen betroffenen Bereichen wie Verkehr, Energie oder Bauen und Wohnen sich einzubringen und mögliche Konzepte, Wege und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele aufzuzeigen. Auf der Veranstaltung wurden alle Teilnehmer/innen eingeladen und aufgefordert, dieses zu tun und sich konstruktiv einzubringen.“

Gesetzentwurf soll bis Jahresende vorliegen

Bisher liegt noch kein fertiger Entwurf des Berliner Energiewendegesetzes vor, das auch das dringend novellierungsbedürftige Berliner Energiespargesetz ablösen soll. Ein Entwurf wird bis zum Ende dieses Jahres erarbeitet. Der Senat betonte, dass es ihm ein Anliegen sei, frühestmöglich und noch vor der formellen Verbändebeteiligung mit den Fachvertreterinnen und -vertretern ins Gespräch zu kommen sowie das Gesetzesvorhaben in einem Onlineverfahren mit den Berliner Bürgern zu diskutieren. Auch die Machbarkeitsstudie wird im Herbst eine breite Stakeholderveranstaltung zur Diskussion von Szenarioentwürfen für ein klimaneutrales Berlin durchführen.

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Weitere Informationen: Pressemitteilung „Ein Energiewendegesetz für Berlin: Berlin macht seine Klimaschutzziele verbindlich“ vom 10.06.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

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