Menü image/svg+xml

Stellungnahme für den Landtag NRW betont die vielseitigen Leistungen von Kleingärten

Foto: Kleingartenverein Bornholm II e.V.

Platz ist in Städten eine begrenzte und begehrte Ressource – haben Kleingärten dort noch eine Berechtigung? Malte Welling, Umweltökonom am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), stellte dem nordrhein-westfälischen Landtag Ergebnisse aus dem BMBF-Projekt GartenLeistungen vor. In einer Anhörung am 22. November 2023 beantwortete er dem Umweltausschuss Fragen zur Bedeutung von Kleingärten. Dabei unterstrich er: Nicht nur Kleingärtner*innen profitieren von den grünen Oasen, sondern auch die Stadtgesellschaft insgesamt – besonders, wenn Städte die richtigen Anreize setzen. 

Wichtiger Baustein in der städtischen Grünflächenmischung

Etwa zwei Drittel der Stadtbewohner*innen halten sich zumindest gelegentlich in Kleingartenanlagen auf, wie eine repräsentative Umfrage des Projekts in Stuttgart, Leipzig und Berlin ergab. „Am häufigsten besuchen die Befragten Kleingärten, um zu spazieren, zu entspannen, Natur zu erfahren oder befreundete Gärtner*innen zu treffen“, erläutert Welling. Neben dieser Rolle für Erholung, Gemeinschaft und Naturerfahrung sind auch Klimaschutz und die Anpassung an Klimawandelfolgen wichtige Leistungen der Gartenanlagen. Zudem fördern sie die Artenvielfalt in Städten und tragen zu einem gesunden Lebensumfeld bei. Zusätzlich leisten urbane Gärten einen Beitrag zur lokalen Lebensmittelversorgung. Die Berliner Kleingartenanlage Bornholm II zum Beispiel erbringt so insgesamt einen gesellschaftlichen Wert von ca. 1,2 Millionen Euro pro Jahr.

Malte Welling verdeutlicht, dass besonders der Erhalt bestehender Kleingartenanlagen wichtig ist: „Neu geschaffene Gärten können erst nach Jahren bis Jahrzehnten alle Leistungen älterer Gärten ersetzen – etwa weil Altbäume mehr CO2 speichern und bei Hitze eine größere Kühlwirkung entfalten.“

Leistungen für die Allgemeinheit gezielt fördern

Was kann die Politik tun, um den wertvollen Beitrag von Kleingärten auch in Zukunft zu sichern? Öffentliche Fördermittel können Anreize setzen, damit Kleingärten das Potenzial für ihren gesellschaftlichen Nutzen ausschöpfen. Durch eine Förderung von Infrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen (beispielsweise Wege, Sitzgelegenheiten, Trinkwasserspender, Spielplätze, Toiletten) oder von sozialen und kulturellen Angeboten werden die Gärten zum offenen Ort für die Nachbarschaft. Der Beitrag zu Klimaschutz und -anpassung kann in Form von Altbaumerhalt, Baumneupflanzungen oder Entsiegelungsmaßnahmen gefördert werden. Für artenfreundliche Gärten könnten Städte den Kauf geeigneter Materialien wie Saatgut oder Nisthilfen unterstützen oder Bildungsangebote wie Schulungen und Informationsmaterial stärken.

Zu der Anhörung wurden neben Malte Welling auch Kleingartenverbände, ein Landschaftsarchitekturverband, die Umweltorganisation NABU, die Gartenamtsleiterkonferenz und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen eingeladen.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Weiterführende Links:

Hauptnavigation

Servicenavigation