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Das Globale Huhn

Mit der Convention on Biodiversity (1992) wurde das Problem der Biodiversität auf die internationale Agenda gesetzt. Die Biodiversitätskonvention ist geprägt durch die Aspekte Schutz und Nutzung und insbesondere auch durch den Vorteilsausgleich, der auf einen Ausgleich zwischen den „Besitzern“ der Biodiversität und den „Nutzern“ orientiert. Implizit wird unterstellt, dass durch die Nutzung der Biodiversität ihr Schutz erreicht werden kann. Dieser Ansatz „Schutz durch Nutzung“ ist im Grundsatz eine zentrale Vorbedingung für den Erhalt der Agrobiodiversität, die in dieses Abkommen einbezogen ist. Agrobiodiversität ist, auf einer sehr allgemeinen Ebene definiert, der Teil der biologischen Vielfalt, der „die Menschen nährt und gleichzeitig durch die Menschen gepflegt wird“ (FAO 1996). Die Agrobiodiversität hat durch die Ausweitung der industriellen Landwirtschaft mit ihren Hochertragssorten und Hochleistungsrassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts laut FAO-Weltzustandsbericht im pflanzlichen Bereich um rund 75 Prozent abgenommen. Auch bei den Nutztieren fand eine radikale Beschränkung statt. Die FAO verweist darauf, dass dies die globale Ernährungssicherheit bedrohen kann. Durch den Erfolg der Landwirtschaft im Sinne der massiven Ertragssteigerung wird letztlich die Produktionsbasis selbst in Frage gestellt, indem immer weniger Arten in der landwirtschaftlichen Nutzung verbleiben, diese durch die Selektion auf Hochertrag zudem immer einheitlicher werden und damit die Verletzlichkeit des Systems zunimmt.
Im Rahmen dieses Beitrags wird anhand eines Fallbeispiels (Hühnermast) versucht, die Dynamiken der Abnahme der Agrobiodiversität nachzuvollziehen.

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