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Regionale Agenda 21 im Oberbergischen Kreis

Der Oberbergische Kreis hat als einer der ersten Landkreise in Nordrhein-Westfalen beschlossen, konkret Arbeitsschritte im Rahmen einer Regionalen Agenda 21 durchzuführen. Dieser Beschluss wurde in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Überarbeitung des Kreisentwicklungskonzepts gefasst. Grundlage ist das Handlungskonzept „Umwelt und Klima als wirtschaftsrelevante Faktoren des Oberbergischen Kreises", das Ende 1997 durch den Kreistag beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisverwaltung entschlossen, die Moderation und inhaltliche Begleitung des Agenda 21-Prozesses durch ein externes Institut durchzuführen. Im Marz 1998 wurde hiermit das Regionalbüro des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in Wuppertal beauftragt. Von besonderer Relevanz war ein Unterauftrag an die Arbeitsgemeinschaft DIGERUS / Dr. Zerweck (Universität Dortmund). Sie sollte ein wissenschaftliches Monitoring erstellen. im Rahmen des Handlungskonzepts wurden zentrale und z.T. sehr enge Vorgaben für die Durchführung des Projekts festgelegt. Den Auftrag kennzeichneten - für die Durchführung von Agenda 21-Prozessen ungewöhnlich - starre Zeit- und Zielmargen.

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