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Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse Gemeinschaftlich Strom im Verteilnetz erzeugen und nutzen: Eine Studie zum Umsetzungsvorschlag im Rahmen von Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Um die angestrebten Klimaschutzziele für Deutschland zu erreichen, muss die Bundesregierung sehr schnell sehr viel auf den Weg bringen. Diese erforderliche Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Energiewende ist nur mit Einbindung und Teilhabe der Bürger*innen zu erreichen, um einerseits Akzeptanz für die Veränderungen zu erhalten, aber auch, um notwendige Investitionen aus dem privaten Bereich zu erreichen. Das Konzept Energy Sharing ist ein aussichtsreicher Ansatz, die weitere Verbreitung der erneuerbaren Energien durch eine gesteigerte Akzeptanz zu unterstützen: Bürger*innen können Windkraft- oder Solaranlagen in ihrer Umgebung mitfinanzieren und den produzierten Strom selbst beziehen. Die bestehenden Strukturen zur Förderung erneuerbarer Energien sehen dies aktuell allerdings nicht vor. 

Wie ein solches Energy Sharing ausgestaltet werden kann, beschreibt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) in einem Konzeptpapier. Auf dieser Grundlage hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des BBEn nun diese Potenzialstudie für Energy Sharing erarbeitet. Dabei zeigt sich, dass die möglichen Potenziale für Energy Sharing enorm sind: Über 90 % aller Haushalte in Deutschland könnten mit vergünstigtem Energy-Sharing-Strom versorgt werden. Wird angenommen, dass Mitglieder der sich neu bildenden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, wie im BBEn-Konzept vorgeschlagen, mindestens zwölf Prozent der Investitionskosten ihrer Anlagen beisteuern, ergeben sich Investitionen in Höhe von 6,5 bis 12,8 Milliarden Euro. Jedes Mitglied wäre so im Durchschnitt mit rund 100 bis 200 Euro selbst an den Anlagen beteiligt. Zudem konnte gezeigt werden, dass die verbrauchsnahe Energieerzeugung entlastend auf die Stromnetze wirken kann – insbesondere, wenn ein Anreiz für eine Lastverschiebung geschaffen wird, also dass der grüne Strom vor allem zu den Zeiten verbraucht wird, wenn die Erneuerbare-Energie-Anlagen ihn erzeugen. 

Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert. Die neue Bundesregierung hat sich folgerichtig die Umsetzung von Energy Sharing in den Koalitionsvertrag geschrieben. Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bilden und wirtschaftlich arbeiten können.

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