Mit dem Inkrafttreten des „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ im April 2017 werden bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, in so genannten Nichtfinanziellen Erklärungen (NFE), etwa im Rahmen des Lageberichts, Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten wie Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung zu machen. In Deutschland fallen rund 500 Unternehmen unter die CSR-Berichtspflicht. Die Neuregelung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 begonnen haben.
Vorbereitend wurde in dem Projekt untersucht, wie die (potenziell) betroffenen Unternehmen mit den Anforderungen aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in dem Jahr 2016 umgegangen sind. Zu diesem Zweck wurden die verfügbaren Nichtfinanziellen Erklärungen gesichtet und anhand eines Schemas, das sich an den Gesetzesanforderungen orientiert, qualitativ beurteilt. Damit wurde eine erste Bestandsaufnahme gemacht, die zukünftig als Referenz für die Auswirkungen des Gesetzes verwendet werden kann. Begleitend zum Ranking der Nachhaltigkeitsberichte 2018 haben IÖW und Future ein zweites Monitoring für das Jahr 2017 durchgeführt.
Weitere Informationen unter www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de.