Menü image/svg+xml

Auswirkungen des Referentenentwurfs zum EEG 2014 auf Wertschöpfung und Beschäftigung durch EE bis 2020 Kurzstudie im Auftrag von Greenpeace Deutschland

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Nachdem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Januar 2014 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, folgte am 4. März dieses Jahres die Veröffentlichung des „Entwurf(s) eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“ (Referentenentwurf). Laut Zeitplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die EEG-Novelle zum 01. August 2014 in Kraft treten. Am 01. April 2014 sind auf einer Sitzung einiger Kabinettsmitglieder, Bundesländervertreter und Vertreter der Energiewirtschaft einige Änderungen des Referentenentwurfs beschlossen worden, die ebenfalls in die Berechnungen eingeflossen sind. Die ermittelten Ergebnisse der Wertschöpfungsberechnungen für das Jahr 2012 und für die drei Szenarien für das Jahr 2020 machen deutlich, dass die im EEG-Referentenentwurf enthaltenen Ausbaubeschränkungen bei fast allen EE-Sparten zu deutlich geringeren Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten führen, als bei fortgeführten Ausbauanstrengungen zur Erreichung der Klimaschutzziele, die mit dem Szenario C des Netzentwicklungsplans abgebildet wurden. Bereits die Ergebnisse der Variante 1 des EEG-Referentenentwurfs, welche die vorgegebenen Ausbauuziele für das Jahr 2020 als erreichbar unterstellt, führt zu einer um ca. 3 Mrd. Euro geringeren Wertschöpfung.

Hauptnavigation

Servicenavigation