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Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur weiterentwickelten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht unter anderem die Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards vor, die von allen unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Unternehmen angewandt werden sollen. Das Policy Paper formuliert auf Basis einer umfassenden Auswertung von nicht-finanziellen Erklärungen deutscher Unternehmen und ergänzender Experteninterviews Vorschläge zur Ausgestaltung dieser Standards, um die Berichterstattung über Umweltthemen zu verbessern. 

Dabei geht das Papier darauf ein, welche Anforderungen an die Berichterstattung über Umweltziele, Maßnahmen und Indikatoren zu stellen sind. Neben konkretisierenden Anforderungen an die einzelnen Elemente geht es dabei insbesondere auch um eine konsistente Gesamtschau, aus der sich die Ergebnisse von Maßnahmen und ihre Beiträge zur Zielerreichung ablesen lassen. Vertieft betrachtet wird zudem das Thema Treibhausgasneutralität. Hier werden Empfehlungen gegeben, um die Berichterstattung über das Ziel Treibhausgasneutralität stärker an globale und europäische Klimaziele anzupassen und die Berichterstattung darüber aussagekräftiger zu gestalten. Empfohlen werden insbesondere eine Orientierung am Net Zero Verständnis der Science Based Targets Initiative (SBTi) und eine Klarstellung, dass die freiwillige Kompensation von CO2-Emissionen keine Option der Neutralisierung im Zusammenhang mit dem Net Zero Ziel ist. 

Ein weiterer Fokus wird darauf gelegt, wie die Berichterstattung über Umweltthemen kompatibel mit den Anforderungen an die Offenlegungsanforderungen für die Finanzbranche gestaltet werden kann. Hierfür sollten die Standards zumindest alle verpflichtenden Indikatoren für Umweltthemen enthalten, die gemäß der sogenannten Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) von der Finanzbranche zu berichten sind. Hierbei sollte zu jedem Umweltthema verpflichtend zu berichten sein. Die Detailtiefe der Berichterstattung in Bezug auf themenbezogene Strategien, Politiken, Ziele und Maßnahmen sollte sich jedoch an der Relevanz der jeweiligen Themen für das Unternehmen bemessen.

Mehr Informationen und Download: 
► Informationen des Umweltbundesamtes zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
► Download der Studie (PDF, 1,426 KB)

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