Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist die nichtfinanzielle Berichterstattung für knapp 500 Unternehmen in Deutschland seit 2017 verpflichtend. Das Gesetz verlangt die Offenlegung von Angaben zu Umweltbelangen, Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung – jeweils einschließlich einer Darstellung von Konzepten, Ergebnissen und Leistungsindikatoren. Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht.
Dieses Projekt zielt darauf ab, die Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in verpflichtenden CSR-Berichten systematisch zu bewerten. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung über Umweltbelange und deren Verwendbarkeit für Finanzmarktakteure im Hinblick auf die „Sustainable Finance“-Ziele. Zu diesem Zweck werden zunächst vorhandene Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland systematisch ausgewertet (Überblicksstudie). Daneben wird eine eigene Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Hierfür werden die nicht-finanziellen Erklärungen und Berichte aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als Ergebnis sollen Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet werden. Auf einer internationalen Fachtagung (voraussichtlich am 11. Dezember 2020) werden Ergebnisse des Projektes mit Expert/innen diskutiert.